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Betreuung - was ist das?

Das Wort Betreuer ist vielen Mitmenschen bekannt. Häufig wird dieser Beruf mit einem Vormund gleichgesetzt. Menschen die unter Betreuung stehen, wird oft nachgesagt, dass sie nichts mehr eigenständig entscheiden dürfen. Jede Entscheidung wird von dem Betreuer übernommen. Doch ist das wahr? Was passiert, wenn ich mich nicht mehr eigenständig um meine Belange kümmern kann? Kann ich dieser Situation vorbeugen? An wen kann ich mich wenden um mich fachlich kompetent beraten zu lassen? All diese Fragen sollen im Folgenden beantwortet werden.

Stephan Harbarth

Durch Erkrankungen oder Schicksalsschläge stehen viele Menschen vor der Aufgabe die Belange ihres alltäglichen Lebens alleine regeln zu müssen. Was passiert dann, wenn ich nicht vorgesorgt habe und Hilfe benötige? Ein Antrag zur Einrichtung einer Betreuung muss bei dem zuständigen Amtsgericht gestellt werden. Das Amtsgericht prüft diesen und gibt ein ärztliches Gutachten in Auftrag. Eine Betreuung darf nur installiert werden, wenn eine körperliche, geistige oder seelische Behinderung vorliegt. Sollte die Prüfung ergeben, dass eine Betreuung notwendig ist, wird die Betreuungsstelle damit beauftragt zu ermitteln, in welchen Punkten eine Betreuung als notwendig erachtet wird und wer möglicherweise als Betreuer eingesetzt werden kann.

Hierbei wird zunächst überprüft, ob ein Mitglied der Familie in der Lage ist dieser Aufgabe gerecht zu werden. Sollte dies nicht der Fall sein, wird abgewogen, ob eine ehrenamtliche oder eine berufliche Betreuung eingesetzt wird. Im Anschluss an diesen Vorgang wird entweder der ehrenamtliche Betreuer oder der Berufsbetreuer Kontakt zu der betreuenden Person aufnehmen. Hierbei geht es darum sich kennenzulernen und einen Überblick über die anstehenden Aufgaben zu erhalten. Wichtig ist: Sollte die Person, die eine Betreuung benötigt, nicht mit der Wahl des Betreuers einverstanden sein, kann sie dies dem Gericht mitteilen.

Der Wille des Betreuten ist für das Gericht richtungsweisend und für den Betreuer ausschlaggebend. Ein Betreuer ist kein Vormund. Gegen den Willen des Betroffenen darf ein Betreuer nur in Ausnahmesituationen oder auch nur mit Beschluss des Gerichts handeln. Aus diesem Grund sind Ehrlichkeit und Vertrauen die Basis für Zusammenarbeit zwischen Betreutem und Betreuer.

Eine Betreuung wird in der Regel nur für bestimmte Themenbereiche wie z.B. Vertretung bei Ämtern und Behörden, Vermögenssorge, Gesundheitssorge eingesetzt. Das heißt, dass ein Betreuer die betroffene Person nur in den zugewiesenen Aufgabenbereichen vertreten kann. Wichtig ist ebenfalls zu wissen, dass Betreuer stets durch das zuständige Amtsgericht überprüft werden. So soll sichergestellt werden, dass die Betreuung rechtmäßig und sorgfältig geführt wird. Was passiert, wenn ich gar keinen Betreuer möchte? Wie kann ich dem vorbeugen und selbst bestimmen, was mit mir passiert, wenn ich selbst nicht mehr entscheiden kann?

Wenn Sie eine Betreuung für sich selbst ausschließen und lieber im Vorfeld Ihre Angelegenheiten regeln möchten, gibt es die Möglichkeit eine Vorsorgevollmacht aufzusetzen. Eine Vorsorgevollmacht umfasst unterschiedliche Lebensbereiche. Für jeden dieser Bereiche können Sie Ihren Willen schriftlich niederlegen und bestimmen, wer für Sie handeln darf, sobald Sie es selbst nicht mehr können. Hierbei können Sie frei wählen, wen Sie als Bevollmächtigten einsetzen. Doch bei dieser Entscheidung sollten Sie enorme Sorgfalt walten lassen. Setzen Sie nur die Person bzw. die Personen ein, denen Sie aus voller Überzeugung zutrauen im Bedarfsfall Ihren Willen umzusetzen. Hierbei sollten im Vorfeld Gespräche über Ihren Willen stattfinden, damit der Bevollmächtigte eine möglichst genaue Vorstellung davon hat in Ihrem Sinne zu entscheiden. Entsprechende Broschüren mit Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen finden Sie im Internet oder bei einem Betreuungsverein.

Betreuungsvereine bestehen aus Berufsbetreuern und ehrenamtlichen Betreuern. Ehrenamtliche Betreuer/innen können einem Betreuungsverein beitreten und bekommen hier alle wichtigen Informationen rund um ihr Amt. Ein Betreuungsverein berät ebenfalls Menschen bei allen Fragen rund um Betreuungen und Vorsorgevollmachten. Wenn Sie weitere Fragen oder Interesse an einer ehrenamtlichen Betreuung haben, sprechen Sie uns gerne an.

Ihr Stephan Harbarth

Telefon: 05741/2362026

www.betreuungsverein-luebbecke.de

Unsere nächsten Gottesdienste, ab ca. 16 Uhr als Video abrufbar:

  • 22. Dezember, Gottesdienst in der St. Johannis-Kirche, mit Gisela Kortenbruck

  • 25. Dezember, Weihnachtsgottesdienst in der St. Johannis-Kirche, mit Udo Schulte

  • 1. Januar, Neujahrsgottesdienst in der St. Johannis-Kirche, mit Gisela Kortenbruck

Terminkalender

20.12.2024: 19:00 Waldweihnacht des CVJM

Beneken Dannen, Wehe

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