Betreuung - was ist das?
Das Wort Betreuer ist vielen Mitmenschen bekannt. Häufig wird dieser Beruf mit einem Vormund gleichgesetzt. Menschen die unter Betreuung stehen, wird oft nachgesagt, dass sie nichts mehr eigenständig entscheiden dürfen. Jede Entscheidung wird von dem Betreuer übernommen. Doch ist das wahr? Was passiert, wenn ich mich nicht mehr eigenständig um meine Belange kümmern kann? Kann ich dieser Situation vorbeugen? An wen kann ich mich wenden um mich fachlich kompetent beraten zu lassen? All diese Fragen sollen im Folgenden beantwortet werden.
Hierbei wird zunächst überprüft, ob ein Mitglied der Familie in der Lage ist dieser Aufgabe gerecht zu werden. Sollte dies nicht der Fall sein, wird abgewogen, ob eine ehrenamtliche oder eine berufliche Betreuung eingesetzt wird. Im Anschluss an diesen Vorgang wird entweder der ehrenamtliche Betreuer oder der Berufsbetreuer Kontakt zu der betreuenden Person aufnehmen. Hierbei geht es darum sich kennenzulernen und einen Überblick über die anstehenden Aufgaben zu erhalten. Wichtig ist: Sollte die Person, die eine Betreuung benötigt, nicht mit der Wahl des Betreuers einverstanden sein, kann sie dies dem Gericht mitteilen.
Der Wille des Betreuten ist für das Gericht richtungsweisend und für den Betreuer ausschlaggebend. Ein Betreuer ist kein Vormund. Gegen den Willen des Betroffenen darf ein Betreuer nur in Ausnahmesituationen oder auch nur mit Beschluss des Gerichts handeln. Aus diesem Grund sind Ehrlichkeit und Vertrauen die Basis für Zusammenarbeit zwischen Betreutem und Betreuer.
Wenn Sie eine Betreuung für sich selbst ausschließen und lieber im Vorfeld Ihre Angelegenheiten regeln möchten, gibt es die Möglichkeit eine Vorsorgevollmacht aufzusetzen. Eine Vorsorgevollmacht umfasst unterschiedliche Lebensbereiche. Für jeden dieser Bereiche können Sie Ihren Willen schriftlich niederlegen und bestimmen, wer für Sie handeln darf, sobald Sie es selbst nicht mehr können. Hierbei können Sie frei wählen, wen Sie als Bevollmächtigten einsetzen. Doch bei dieser Entscheidung sollten Sie enorme Sorgfalt walten lassen. Setzen Sie nur die Person bzw. die Personen ein, denen Sie aus voller Überzeugung zutrauen im Bedarfsfall Ihren Willen umzusetzen. Hierbei sollten im Vorfeld Gespräche über Ihren Willen stattfinden, damit der Bevollmächtigte eine möglichst genaue Vorstellung davon hat in Ihrem Sinne zu entscheiden. Entsprechende Broschüren mit Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen finden Sie im Internet oder bei einem Betreuungsverein.
Betreuungsvereine bestehen aus Berufsbetreuern und ehrenamtlichen Betreuern. Ehrenamtliche Betreuer/innen können einem Betreuungsverein beitreten und bekommen hier alle wichtigen Informationen rund um ihr Amt. Ein Betreuungsverein berät ebenfalls Menschen bei allen Fragen rund um Betreuungen und Vorsorgevollmachten. Wenn Sie weitere Fragen oder Interesse an einer ehrenamtlichen Betreuung haben, sprechen Sie uns gerne an.
Ihr Stephan Harbarth
Telefon: 05741/2362026
www.betreuungsverein-luebbecke.de